Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 35i Gänge, Anordnung von Fahrgastsitzen und Beförderung von Fahrgästen in Kraftomnibussen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/35i#abs-1 (1) In Kraftomnibussen müssen die Fahrgastsitze so angeordnet sein, dass der Gang in Längsrichtung frei bleibt. Im Übrigen müssen die Anordnung der Fahrgastsitze und ihre Mindestabmessungen sowie die Mindestabmessungen der für Fahrgäste zugänglichen Bereiche der Anlage X entsprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/35i#abs-2 (2) In Kraftomnibussen dürfen Fahrgäste nicht liegend befördert werden. Dies gilt nicht für Kinder in Kinderwagen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 35i StVZO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 24.03.2010 – 8 A 316/09Zitiert von 4
- OVG NRW, 22.11.2006 – 8 B 1695/06Zitiert von 4
- OVG NRW, 22.11.2006 – 8 B 1694/06Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.